Die Frage, in welcher Höhe eine private Krankenkasse ihrem Versicherungsnehmer die Kosten einer Physiotherapie zu erstatten hat, die nicht von einem Arzt, sondern von einem Physiotherapeuten erbracht worden ist, wird kontrovers diskutiert und ist Gegenstand einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen.
Wenn der Versicherte eine Reha beantragt, die Voraussetzungen erfüllt und kein Ausschlussgrund vorliegt, muss der Rentenversicherer Reha-Maßnahmen bejahen.